Schlüsselbegriffe
- Auftraggeber
- Die natürliche oder juristische Person, die Kelvaturi mit einer Reinigungsleistung beauftragt.
- Auftragnehmer
- Kelvaturi, Entenpl. 1a, 8020 Graz, als ausführendes Unternehmen.
- Pflegegut
- Die dem Auftragnehmer zur Reinigung oder Pflege übergebenen Textilien und Lederwaren.
A. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vertragsbeziehungen zwischen Kelvaturi (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Auftraggeber. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Diese AGB gelten sowohl für Privatkunden als auch für gewerbliche Auftraggeber.
B. Vertragsschluss und Auftragsannahme
Ein Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer kommt durch die Übergabe des Pflegeguts und die Annahme durch den Auftragnehmer zustande. Bei telefonischer oder schriftlicher Auftragserteilung kommt der Vertrag mit der Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer zustande.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Aufträge abzulehnen, insbesondere wenn das Pflegegut Schäden aufweist, die eine Reinigung unmöglich oder unzumutbar machen, oder wenn das erforderliche Reinigungsverfahren mit den vorhandenen Mitteln nicht durchgeführt werden kann.
C. Leistungsumfang
Der Auftragnehmer erbringt Textilreinigungs- und Lederpflegeleistungen nach den Regeln des Textilreinigungshandwerks. Das anzuwendende Reinigungsverfahren wird vom Auftragnehmer nach Prüfung des Pflegeguts festgelegt, wobei die Pflegekennzeichnung des Herstellers berücksichtigt wird. Fehlt eine Pflegekennzeichnung oder ist diese unleserlich, entscheidet der Auftragnehmer nach fachlichem Ermessen.
Nicht entfernte Flecken begründen keinen Mangel, wenn der Auftragnehmer das nach den Regeln des Handwerks mögliche Verfahren angewendet hat. Der Auftraggeber wird auf nicht entfernbare Flecken, soweit erkennbar, vor der Reinigung hingewiesen.
D. Abholung und Rücklieferung
Der Abholservice wird im Stadtgebiet Graz und den umliegenden Gemeinden angeboten. Vereinbarte Abholtermine werden nach Möglichkeit eingehalten. Verzögerungen durch unvorhergesehene Umstände berechtigen den Auftraggeber nicht zu Schadenersatzansprüchen, sofern den Auftragnehmer kein Verschulden trifft. Die Rücklieferung erfolgt zum vereinbarten Termin an die angegebene Adresse.
E. Preise und Zahlung
Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preise. Alle Preisangaben verstehen sich inklusive der gesetzlichen österreichischen Umsatzsteuer. Die Zahlung ist bei Rückgabe des Pflegeguts fällig, sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde. Bei Verzug mit der Zahlung ist der Auftragnehmer berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu verrechnen.
F. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden am Pflegegut, die auf Verschulden beruhen. Die Haftung ist dem Grunde nach auf den Zeitwert des Pflegeguts beschränkt. Für Schäden, die auf nicht erkennbaren Materialeigenschaften, fehlerhafter Pflegekennzeichnung oder versteckten Mängeln des Pflegeguts beruhen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
Schäden am Pflegegut sind bei der Rückgabe unverzüglich zu reklamieren. Versteckte Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Rückgabe schriftlich anzuzeigen.
G. Einlagerung
Die saisonale Einlagerung von Pflegegut erfolgt in einem klimatisierten Lager. Das Pflegegut wird vor der Einlagerung gereinigt. Der Auftragnehmer haftet für Schäden durch unsachgemäße Lagerung. Schäden durch höhere Gewalt sind ausgeschlossen. Das eingelagerte Pflegegut ist vom Auftraggeber rechtzeitig abzurufen; andernfalls fallen ab dem vereinbarten Abholtermin Lagergebühren an.
H. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Graz, soweit gesetzlich zulässig. Für Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Gerichtsstand. Zur Beilegung von Streitigkeiten kann die EU-Online-Streitbeilegungsplattform genutzt werden.
I. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen tritt die gesetzliche Regelung.